Weltreligion Erdjünger
  Krass
 

Stephan Schwerter

Ringstraße 69

24113 Kiel

 

Polizeirevier Kiel Mitte

 

 

Antrag auf Strafverfolgung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.05.07 erwachte ich um ca. 03.30 Uhr morgens auf Grund von lauter Musik.

Da ich aufgrund des Lärms nicht mehr weiterschlafen konnte ging ich zu den Verursachern und bat darum, die Musik etwas leiser zu stellen. Mir wurde gesagt ich solle doch mitfeiern, weiterhin wurde ich gefragt ob ich ein Problem damit habe, wenn ich nicht schlafen kann.

Da mit den Menschen nicht zu reden war ging ich zur Polizei.

Dort konnte mir nicht direkt geholfen werden da gerade ein Einsatz war. Ich war von der Gesamtsituation zu gestresst um abzuwarten bis die Beamten zurückkehren und ging wieder nach Hause. Da es dort immer noch so laut war, das an Schlaf nicht zu denken gewesen ist habe ich noch einmal versucht die Nachbarn zur Ruhe zu bringen. Dieses mal wurde ich provoziert, habe darauf reagiert und den Nachbarn geschubst. Daraufhin haben er und seine Gäste mich zu viert angegriffen, an den Kopf geschlagen und den Haaren gezogen. Sie haben dann auch wieder aufgehört und ich habe mich in meine Wohnung zurückgezogen um Schutz zu suchen. Sie sind mir gefolgt und haben sich zu dritt in meine Wohnungstür gedrängt. Ich konnte es gerade noch schaffen diese zu schließen. Dem nicht genug wurde geklingelt und an die Tür geklopft bzw. geschlagen. Ich fühlte mich in die Ecke gedrängt, hatte Angst und habe dann die Tür geöffnet und mit einem Stock gedroht in der Hoffnung, damit deutlich zu machen, dass der Spaß vorbei ist. Als dies keine Wirkung zeigte öffnete ich die Tür noch einmal und schlug dem Nachbarn auf den Arm in nähe des Handgelenkes, wieder in der Hoffnung, dass ich endlich in Ruhe gelassen werde. Infolge dessen wurde der Terror an der Tür so heftig, dass ich beschloss, die Wohnung zu verlassen und mich an die Polizei zu wenden. Alles weitere ist aktenkundig.

Hier möchte ich die Ruhestörung und den Wohnungseinbruch zur Anzeige bringen, da auch im Nachhinein auf der Gegenseite sich keinerlei Einsicht zeigt, ich gar noch beschuldigt werde, den Nachbarn mit dem Stock ins Gesicht geschlagen zu haben. Hierzu habe ich die Vermutung, dass er sich die Verletzung selbst zuzog während er in meine Wohnung einbrach.

 

Mit freundlichen Grüssen,

 

 

 

Stephan Schwerter

Kiel, 03.05.07

 
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